AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jacoby IT-Service GmbH, Friedrich-Stampfer-Str. 12, 60437 Frankfurt am Main (nachfolgend: Jacoby IT-Service)
Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main / HRB 130079
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, die Jacoby IT-Service mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.
(2) Jacoby IT-Service schließt keine Verträge mit Verbrauchern ab. Der Kunde versichert, bei
Vertragsschluss mit Jacoby IT-Service als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als Jacoby IT-Service ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Jacoby IT-Service in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Jacoby IT-Service / Mitwirkung des Kunden
(1) Jacoby IT-Service erbringt für den Kunden im b2b-Bereich Dienstleistungen im Bereich der Personalfindung. Die einzelnen Leistungskomponenten sind stets individuell dem verbindlichen Angebot der Jacoby IT-Service an den Kunden zu entnehmen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Jacoby IT-Service nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Jacoby IT-Service lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg auch wegen diverser weiterer Parameter und externer Faktoren, die Einfluss auf eine Werbekampagne haben können, von Jacoby IT-Service nicht geschuldet wird.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer
Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein
Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht im Grundsatz nicht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Jacoby IT-Service, bleibt der Vergütungsanspruch von Jacoby IT-Service unberührt.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen Jacoby IT-Service und dem AG erfolgt über die Annahme des verbindlichen Angebotes der Jacoby IT-Service durch den Kunden. Die Bestätigung des Angebots im Tool der Anwendung „Lexware Office“ des Anbieters Haufe-Lexware GmbH & Co.KG ist eine Annahme im Sinne dieser AGB.
§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von Jacoby IT-Service angegeben und mitgeteilt werden, sei es
fernmündlich, per E-Mail oder schriftlich, verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung unserer Leistungen ist mit der Rechnungsstellung fällig, abweichend kann ein Zahlungsziel vom maximal 14 Tagen nach Rechnungserteilung vereinbart werden. Das Bestehen einer solchen Vereinbarung ist der Rechnung an den Kunden zu entnehmen. Die Zahlungen sind auf das genannte Konto der Jacoby IT-Service zu übermitteln. Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend.
(3) Jacoby IT-Service stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 5 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist auf einen Leistungszeitraum von einen Monat befristet und für diese Laufzeit fest geschlossen. Der Vertrag endet nach der Festlaufzeit automatisch und bedarf keiner Kündigung.
(2) Die Vertragslaufzeit verlängert nicht automatisch. Der Kunde bekommt im Rahmen eines Abschlussgesprächs, jedoch die Möglichkeit den Vertrag für je einen Monat oder individuell zu verlängern.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 6 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Jacoby IT-Service beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei Jacoby IT-Service eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Jacoby IT-Service vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden vollständig
erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Jacoby IT-Service berechtigt, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber in Verzug, ist Jacoby IT-Service berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Jacoby IT-Service wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllung
(1) Jacoby IT-Service wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. Jacoby IT-Service ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Jacoby IT-Service bis auf anderslautende und explizit
schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Jacoby IT-Service Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Jacoby IT-Service gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von Jacoby IT-Service unberührt.
§ 8 Haftung
(1) Jacoby IT-Service haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jacoby IT-Service nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Jacoby IT-Service nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender
Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer
Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie „Meta“, „LinkedIn“, uvw. nach ihren
Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten
zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet Jacoby IT-Service nicht.
Bereits erbrachte Leistungen gelten auch im Fall einer Löschung als erbracht.
(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, Jacoby IT-Service
ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial-/Werbematerial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt Jacoby IT-Service insoweit von etwaigen
Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung vollständig frei.
(5) Der Kunde ist für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit einzelner
Werbekampagnen ausschließlich verantwortlich.
§ 9 Datenschutz / Datensicherheit und Vertraulichkeit
(1) Der Auftraggeber versichert, bei der Datenweitergabe an Jacoby IT-Service die
Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und Jacoby IT-Service abzuschließen ist, wird der Kunde Jacoby IT-Service vor Beginn der
Dienstleistungen darauf hinweisen.
(3) Der Kunde stellt Jacoby IT-Service von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, Jacoby IT-Service hat etwaige Verstöße
ausschließlich allein zu verantworten.
(4) Die im Rahmen der Zusammenarbeit geteilte Information, sind durch die Vertragsparteien vertraulich zu behandeln und lediglich zum Zwecke der Vertragserfüllung zu nutzen. Die Vertraulichkeit genannter Informationen ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu wahren. Etwaige Daten und Informationen sind vor Kenntnis Dritter jederzeit zu schützen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Jacoby IT-Service maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Frankfurt am Main.
AGB Stand: 19.11.2024